Datenschutz aktuell halten: Warum eine moderne Website auch beim Datenschutz auf dem neuesten Stand sein sollte
- 31. Juli
- 5 Min. Lesezeit

Eine moderne Website wird laufend verändert und weiterentwickelt. Neue Funktionen kommen hinzu, bestehende Inhalte werden angepasst und häufig werden zusätzliche Tools und Dienste integriert.
Was dabei oft vergessen wird: Auch die Datenschutzerklärung muss mit der Website mitwachsen.
Bei Aline Multimedia erleben wir immer wieder, dass Datenschutzerklärungen auf Websites mehrere Jahre alt sind, während sich die Website inzwischen deutlich verändert hat. Ein neues Kontaktformular, ein Newsletter-Tool, Google Analytics, Google Maps, ein Buchungssystem oder eine neue Shop-Funktion können bereits Auswirkungen auf die Datenverarbeitung haben.
Deshalb empfehlen wir unseren Kundinnen und Kunden, den Datenschutz nicht als einmalige Aufgabe zu betrachten, sondern regelmäßig zu überprüfen und aktuell zu halten.
Dabei ist es wichtig, zwischen den rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz zu unterscheiden.
Datenschutz in Österreich 🇦🇹
In Österreich gelten insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie ergänzend das österreichische Datenschutzgesetz (DSG).
Für Betreiberinnen und Betreiber einer Website bedeutet das: Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, müssen Besucherinnen und Besucher entsprechend informiert werden.
Das betrifft wesentlich mehr als nur ein Kontaktformular.
Je nach Website können beispielsweise folgende Bereiche relevant sein:
Kontaktformulare
Newsletter
Cookies
Analyse- und Statistiktools
Google-Dienste
Social-Media-Einbindungen
Karten und Videos
Online-Buchungen
Webshops
Zahlungsanbieter
externe Schriftarten
eingebundene Inhalte und Drittanbieter
Datenschutzerklärung sollte dabei nicht nur allgemein über Datenschutz informieren, sondern die tatsächlichen Verarbeitungsvorgänge auf der jeweiligen Website abbilden.
Genau hier liegt in der Praxis häufig das Problem: Die Website wurde verändert, die Datenschutzerklärung aber nicht.
Datenschutz in Deutschland 🇩🇪
Auch in Deutschland ist die DSGVO die zentrale Grundlage des Datenschutzrechts. Ergänzend gilt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Für deutsche Unternehmen und Websitebetreiber gelten daher ebenfalls umfangreiche Informations- und Transparenzpflichten.
Besonders wichtig ist, dass die Datenschutzerklärung zur tatsächlich verwendeten Website passt.
Wenn beispielsweise vor zwei Jahren eine Datenschutzerklärung erstellt wurde und inzwischen neue Funktionen integriert wurden, sollte überprüft werden, ob diese Änderungen auch in der Datenschutzerklärung berücksichtigt wurden.
Ein häufiger Fall ist:
Die Website bekommt einen neuen Newsletter.
Ein neues Analyse-Tool wird eingebaut.
Google Maps wird integriert.
Ein Online-Terminbuchungssystem kommt hinzu.
Oder die Website wird komplett neu gestaltet.
Die Datenschutzerklärung bleibt aber unverändert.
Genau dadurch kann eine Lücke zwischen der tatsächlichen Datenverarbeitung und den Informationen auf der Website entstehen.
Datenschutz in der Schweiz 🇨🇭
In der Schweiz gelten wiederum eigene Datenschutzbestimmungen.
Seit 1. September 2023 ist das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Dieses ist nicht einfach eine Schweizer Version der europäischen DSGVO, sondern ein eigenständiges Regelwerk.
Für Schweizer Unternehmen und Websitebetreiber ist daher wichtig, die Anforderungen des Schweizer Datenschutzrechts zu berücksichtigen.
Gleichzeitig können bei grenzüberschreitenden Angeboten weitere Vorschriften relevant werden.
Gerade Unternehmen, die ihre Dienstleistungen im gesamten DACH-Raum anbieten, sollten deshalb genau prüfen, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen für ihre konkrete Website und ihre Zielgruppen gelten.
DACH-Raum: Drei Länder, unterschiedliche Regelungen
Österreich, Deutschland und die Schweiz werden im Geschäftsleben häufig gemeinsam als DACH-Raum bezeichnet.
Beim Datenschutz sollte man diese drei Länder jedoch nicht einfach gleichsetzen.
Österreich und Deutschland unterliegen grundsätzlich der DSGVO und haben zusätzlich nationale Datenschutzregelungen.
Die Schweiz hat mit dem revidierten Datenschutzgesetz ein eigenes Regelwerk.
Hinzu kommt, dass nicht ausschließlich der Unternehmensstandort entscheidend ist. Auch die Zielgruppen und die konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten können eine Rolle spielen.
Wer beispielsweise mit einem Unternehmen in Österreich eine Website betreibt und gleichzeitig gezielt Kundinnen und Kunden in Deutschland und der Schweiz anspricht, sollte diese grenzüberschreitende Situation entsprechend berücksichtigen.
Warum eine alte Datenschutzerklärung problematisch sein kann
Eine Datenschutzerklärung ist kein statisches Dokument.
Websites verändern sich.
Und mit jeder Veränderung können neue datenschutzrelevante Prozesse entstehen.
Einige typische Beispiele aus unserer täglichen Arbeit:
Ein Kunde integriert eine Online-Terminbuchung.
Eine Newsletter-Anmeldung wird ergänzt.
Ein neues Statistiktool wird verwendet.
Ein Cookie-Banner wird ausgetauscht.
Google Maps oder YouTube werden eingebunden.
Ein Webshop wird eingerichtet.
Oder eine bestehende Website wird komplett überarbeitet.
Wenn die Datenschutzerklärung anschließend nicht angepasst wird, kann sie Informationen enthalten, die nicht mehr aktuell sind – oder wichtige Dienste überhaupt nicht erwähnen.
Deshalb empfehlen wir: Nicht nur die Website regelmäßig überprüfen, sondern auch die dazugehörigen Datenschutzinformationen.
PrivacyBee: Unsere Lösung für einen laufenden Datenschutz-Check
Da wir bei Aline Multimedia viele Websites betreuen und regelmäßig sehen, wie schnell sich eine Website verändern kann, haben wir uns nach einer praktischen Lösung für dieses Problem umgesehen.
Dabei sind wir auf PrivacyBee aufmerksam geworden.
PrivacyBee ist ein Schweizer Anbieter, mit dem wir inzwischen eine Partnerschaft eingegangen sind.
Was uns daran besonders gefällt: PrivacyBee betrachtet Datenschutz nicht ausschließlich als einmalige Erstellung einer Datenschutzerklärung, sondern unterstützt dabei, die Website laufend im Blick zu behalten.
Die Website wird regelmäßig überprüft und datenschutzrelevante Dienste werden erkannt. Dadurch kann die Datenschutzerklärung besser an die tatsächliche Website angepasst und bei Veränderungen aktualisiert werden.
PrivacyBee bietet unter anderem:
eine individuelle Datenschutzerklärung
einen Cookie-Banner
ein Impressum
regelmäßige Website-Scans
Erkennung datenschutzrelevanter Dienste
automatische Aktualisierungen
Unterstützung verschiedener Website-Systeme
Unterstützung von Wix-Websites
Gerade der letzte Punkt ist für uns besonders interessant, da wir bei Aline Multimedia auf Wix Webdesign spezialisiert sind.
Warum PrivacyBee gerade für Wix-Websites interessant ist
Wix bietet sehr viele Funktionen, mit denen eine Website erweitert werden kann.
Dazu gehören beispielsweise:
Kontaktformulare
Newsletter
Buchungssysteme
Shops
Zahlungsfunktionen
Marketingfunktionen
Analyse-Tools
verschiedene Apps und Integrationen
Eine Website kann dadurch mit der Zeit deutlich umfangreicher werden.
Was für die Funktionalität der Website praktisch ist, bedeutet gleichzeitig, dass sich auch die datenschutzrelevanten Aspekte verändern können.
Genau hier sehen wir einen großen Vorteil von PrivacyBee: Die Website kann regelmäßig überprüft werden, anstatt sich ausschließlich darauf zu verlassen, dass man selbst daran denkt, jede neue Integration auch in der Datenschutzerklärung zu berücksichtigen.
Datenschutz sollte kein einmaliges Projekt sein
Aus unserer Sicht sollte Datenschutz genauso wie die Website selbst regelmäßig überprüft werden.
Wir empfehlen daher insbesondere dann einen Datenschutz-Check, wenn:
die Datenschutzerklärung schon mehrere Jahre alt ist,
die Website neu erstellt oder überarbeitet wurde,
neue Tools integriert wurden,
ein Newsletter hinzugekommen ist,
ein Shop eingerichtet wurde,
ein Buchungssystem verwendet wird,
Analyse- oder Marketingtools hinzugefügt wurden,
neue Zielgruppen oder Länder angesprochen werden.
Denn eine Website kann technisch perfekt funktionieren und trotzdem eine Datenschutzerklärung enthalten, die nicht mehr zu ihr passt.
PrivacyBee kostenlos ausprobieren
Wer seine Website einmal auf Datenschutzrelevanz überprüfen möchte, kann PrivacyBee direkt 14 Tage kostenlos ausprobieren.
Über unseren persönlichen Partner-Link können Sie Ihre Website prüfen lassen und sich einen Überblick darüber verschaffen, welche datenschutzrelevanten Dienste erkannt werden.
Hinweis: Bei diesem Link handelt es sich um unseren persönlichen Affiliate-Link. Wenn Sie PrivacyBee darüber nutzen, erhalten wir dafür gegebenenfalls eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Zusammenfassung
Datenschutz ist kein Thema, das man einmal erledigt und anschließend für mehrere Jahre vergessen sollte.
Eine Website verändert sich – und damit können sich auch die datenschutzrelevanten Anforderungen verändern.
In Österreich und Deutschland bilden DSGVO und nationale Datenschutzregelungen die Grundlage, während in der Schweiz das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz gilt.
Gerade für Unternehmen, die im gesamten DACH-Raum tätig sind, ist es daher wichtig, die eigene Website und die dazugehörigen Datenschutzinformationen regelmäßig zu überprüfen.
Wir bei Aline Multimedia sehen PrivacyBee dabei als praktische Unterstützung für unsere Kundinnen und Kunden – insbesondere für unsere zahlreichen Wix-Websites.
Denn eine professionelle Website sollte nicht nur modern aussehen und technisch funktionieren. Auch beim Datenschutz sollte sie auf dem aktuellen Stand sein.




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