
Allgemeine Geschäftsbedigungen der ALINE Müller-Vohnout e.U.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Jänner 2016 (Aktualisierung am 1.10. 2023)
Erstellt von der Kanzlei Simonfay
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ALINE Müller-Vohnout e.U. (nachfolgend ALINE genannt), gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von ALINE ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Kunde von ALINE kann nur eine physische oder juristische Person sowie ein im Firmenbuch eingetragenes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit sein. ALINE ist berechtigt, alle nötigen Angaben über die Identität und Bonität sowie die Rechts- und Geschäftsfähigkeit des Kunden sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu verlangen und einzuholen.
Weiters hat der Kunde auf Verlangen von ALINE eine Zustellanschrift sowie eine Zahlstelle in Inland bekannt zu geben.
2. Umfang des Auftrages
2.1 Der Umfang eines konkreten Auftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 ALINE ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Sofern benannte Dritte mit dem jeweiligen Auftraggeber ein eigenständiges Vertragsverhältnis begründen, übernimmt für Ansprüche jeglicher Art aus diesen Vertragsverhältnissen keinerlei Haftung und können Ansprüche des Auftraggebers aus diesem Vertragsverhältnis nur unmittelbar gegen den benannten Dritten geltend gemacht werden.
2.3 Für den Fall, dass der jeweilige Auftrag nach der Leistungsbeschreibung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht ausgeführt werden kann, gilt nachfolgendes: Ändert ALINE die Leistungsbeschreibung nach einer entsprechenden Mitteilung von ALINE nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann ALINE die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist ALINE berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Weiters hält der Auftraggeber ALINE für sämtliche Schäden, die aus einer solchen nachträglichen Änderung resultieren, ALINE schad- und klaglos.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Arbeitsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass ALINE auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
Auftraggebern ist es grundsätzlich untersagt, mit Arbeitnehmern oder Subunternehmungen von ALINE ohne Zustimmung von ALINE eigenständige Vereinbarungen hinsichtlich der Erbringung jedweder Leistungen zu treffen. Eine entsprechende Vereinbarung löst ein sofortiges außerordentliches Rücktrittsrecht von ALINE betreffend sämtlicher bestehender Vereinbarungen mit dem Auftraggeber aus.
5. Berichterstattung / Hinweispflicht
5.1 ALINE ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes nur an die jeweilige Auftragsbeschreibung gebunden, ist ansonsten gegenüber dem Auftraggeber weisungsfrei. ALINE ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
5.2 Der Vertragspartner von ALINE wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Telekommunikationsgesetz (TKG), das E - Commerce Gesetz, das Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber ALINE die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer ALINE und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke verbleiben bei ALINE. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung von ALINE zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung an ALINE - insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes - gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt ALINE zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6.3 Bei Beendigung eines vertraglich abgeschlossenen Mietverhältnisses (z.B.: Content Management System) muss der Vertragspartner es ermöglichen, das Werk vollständig entfernen zu können.
6.4 Die Nutzung der ALINE Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von ALINE Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von ALINE.
7. Übergabe Zeitpunkt und Gewährleistung
7.1 Als Zeitpunkt der Übergabe des jeweiligen Auftragsgegenstandes gilt die vollständige Ablieferung des Auftragsgegenstandes durch den ALINE an den Auftraggeber bzw. den beauftragten Lieferanten. Ab diesem Zeitpunkt der Übergabe beginnt der Lauf sämtlicher Fristen für die Rüge und Geltendmachung von Mängeln, dies unabhängig davon, ob der Auftraggeber bei Übergabe bereits die in seinen Bereich liegenden technischen Vorkehrungen getroffen hat, den Auftragsgegenstand zu nutzen. Auch der Beginn von in Einzelfällen mit den Auftraggebern vereinbarten Bestandsverhältnissen hinsichtlich der Verwendung der jeweiligen Auftragsgegenstände knüpft an diesen Übergabezeitpunkt an und besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber bei Übergabe bereits die in seinen Bereich liegenden technischen Vorkehrungen getroffen hat, den Auftragsgegenstand zu nutzen. Als Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Auftraggeber gilt die genannte Übergabe des jeweiligen Auftragsgegenstandes an den Auftraggeber bzw. an den beauftragten Lieferanten.
7.2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des KSchG gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten als vereinbart. Der Auftragsgegenstand ist unmittelbar nach Übergabe zu untersuchen. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel schon zum Übergabezeitpunkt vorhanden war, trifft, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, jedenfalls den Auftraggeber. Weiters übernimmt der Auftraggeber grundsätzlich keine Haftung, falls die jeweiligen Kaufgegenstände nicht sachgemäß bedient und behandelt werden.
Sofern nicht von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich der Auftragnehmer vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
7.3 Liegt für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft vor, so ist Aline der Mangel unverzüglich, jedenfalls aber binnen 3 Tagen nach Übergabe des jeweiligen Auftragsgegenstandes anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, so gilt der Auftragsgegenstand als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung und Schadenersatzansprüchen einschließlich Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind hier ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.
7.4 Wenn keine Beanstandung durch den Auftraggeber erfolgt, gelten die Dienstleistungen und Werke als akzeptiert und abgenommen. Alle Beanstandungen, die nach 5 Werktagen erfolgen, werden gesondert verrechnet.
7.5 ALINE betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ALINE übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.
7.6 Die vorangegangenen Gewährleistungsbestimmungen gelten jeweils nur unter der Voraussetzung der im Rahmen des einzelnen Auftrages zwischen dem Auftraggeber und ALINE einvernehmlich festgehaltenen technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich. Nur für den Fall der Einhaltung dieser Rahmenbedingungen wird die entsprechende Verwendbarkeit des Auftragsgegenstandes im Rahmen der jeweiligen Auftragsbedingungen entsprechend der vorangegangenen Gewährleistungsbestimmungen durch ALINE garantiert. Für den Fall der Änderung der technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich auftretende Einschränkungen der Funktionsweise des jeweiligen Auftragsgegenstandes gelten nicht als Mängel und führen zu keiner wie immer gearteten Haftung der Firma ALINE.
8. Haftung
8.1 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von ALINE zurückzuführen ist.
8.2 Sofern ALINE das Werk unter Zuhilfenahme von Erfüllungsgehilfen und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen entstehen, tritt ALINE diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
8.3 ALINE haftet nicht für Inhalte von ALINE erstellten Werken (Webseiten, Folder, Flyer u.s.w), insbesondere für Inhalte die über ein Content Management System, vom Kunden selbst, erstellt wurden, noch für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch das diese frei von Rechten Dritter sind oder beim Versenden von Informationen an Dritte Personen (z. B. via E-Mail). Dies gilt auch für verwendete Logos, Grafiken, Fotos- und Bildmaterial sowie für Filme und Musik. Weiters haftet ALINE weder für Fremdleistungen sowie für Hard- und Softwareprobleme oder Fehler, die Funktionalität von Browsern oder Servern sowie für die eventuelle nicht Annahme oder Eintragung in Suchmaschinen/Suchdiensten und Verzeichnissen. Aline Multimedia übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Texte und Bilder, die auf der erstellten Website verwendet werden, sowie für die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Für diese Aspekte ist ausschließlich der Webseitenbetreiber – also der Auftraggeber – selbst verantwortlich. Der Kunde haftet für die Urheber- und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der übermittelten Inhalte und Daten und verpflichtet sich, von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten, frei-, schad- und klaglos zu halten. Bitte beachten Sie außerdem, dass Aline Multimedia keine Haftung für Funktionen, technische Änderungen oder Verfügbarkeiten der WIX-Plattform übernimmt. Bei technischen Problemen oder Störungen wenden Sie sich bitte direkt an den kostenlosen Support von WIX. Aline Multimedia haftet nicht für Zahlungsabwicklungen über Drittanbieter wie Kreditkarten, WIX Payments, PayPal, Klarna, Ticketplattformen oder ähnliche Dienste. Vertragspartner für eCommerce-Services ist ausschließlich die Firma WIX. Bitte beachten Sie dazu die WIX Nutzungsbedingungen. Die Preisgestaltung von WIX (z. B. Webspace, Premium-Pläne, Apps) unterliegt möglichen Änderungen durch den Anbieter und liegt außerhalb des Einflussbereichs von Aline Multimedia.
8.4 ALINE haftet für von Mitarbeitern oder Beauftragten im Rahmen der Auftragserfüllung verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche aufgrund von bei Lieferung und Installation verursachten Schäden sind an den mit der Lieferung bzw. Installation durch den Kunden beauftragten Unternehmer zu richten. Schadenersatzansprüche gegen ALINE verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber ein Jahr nach Übergabe des Kaufgegenstandes. Bei Unternehmern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist weiter die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, verloren gegangene oder veränderte Daten, mittelbare und ausgebliebene Einsparungen, verloren gegangene oder veränderte Daten, mittelbare und Folgeschäden sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter — soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht — ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die ALINE keine Haftung für Schäden, die durch eine erforderliche, aber nicht erteilte behördliche Bewilligung oder durch eine erforderliche, aber nicht erteilte privatrechtliche Genehmigung oder Zustimmung Dritter entstehen. Allfällige Regressforderungen aus dem Titel der „Produkthaftung“ iSd PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist ein zumindest grob fahrlässiges Verschulden von ALINE nach.
8.5 ALINE ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. ALINE ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber ALINE aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die vorangegangenen Haftungsbestimmungen gelten jeweils nur unter der Voraussetzung der im Rahmen des einzelnen Auftrages zwischen dem Auftraggeber und ALINE einvernehmlich festgehaltenen technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich. Nur für den Fall der Einhaltung dieser Rahmenbedingungen wird die entsprechende Verwendbarkeit des Auftragsgegenstandes im Rahmen der jeweiligen Auftragsbedingungen entsprechend der vorangegangenen Haftungsbestimmungen durch ALINE garantiert. Für den Fall der Änderung der technischen Rahmenbedingungen betreffend sowohl den Hardware- als auch den Softwarebereich auftretende Einschränkungen der Funktionsweise des jeweiligen Auftragsgegenstandes gelten nicht als Mängel und führen zu keiner wie immer gearteten Haftung Alines gegenüber dem Auftraggeber oder gegenüber Dritten.
8.6 SEO Optimierung für Kundenwebseiten, Leistungsumfang, SEO-Optimierung und Haftungsausschluss für Besucherzahlen
(1) Aline schuldet bei der Durchführung von Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie bei der Webseitenerstellung die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen nach den aktuellen Standards der Technik.
(2) Dem Kunden ist bekannt, dass der Erfolg von SEO-Maßnahmen von zahlreichen externen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs von Aline liegen. Hierzu gehören insbesondere die unangekündigten Änderungen der Suchalgorithmen durch Drittanbieter (z. B. Google) sowie die unvorhersehbaren Aktivitäten von Mitbewerbern des Kunden.
(3) Aline übernimmt daher keine Garantie, Gewährleistung oder Haftung für das Erreichen bestimmter Platzierungen (Rankings), konkreter Besucherzahlen (Traffic), Conversion-Rates oder sonstiger spezifischer wirtschaftlicher Erfolge.
(4) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass SEO-Optimierungen einen langfristigen Prozess darstellen. Erste messbare Auswirkungen auf die Sichtbarkeit und die Besucherströme treten erfahrungsgemäß frühestens nach einem Zeitraum von drei bis sechs Monaten ein. Der exakte Zeitraum bis zum Eintritt messbarer Erfolge hängt vom Alter der Domain, dem technischen Ausgangszustand sowie der jeweiligen Wettbewerbsintensität in der Branche des Kunden ab.